Vorgeschichte
Vor wenigen Wochen, so die heutige Anklage soll der Schwanebecker Marcel Zech im Oranienburger Spaßbad „Turm“, oberkörperfrei rumgelaufen sein. Dabei störte sich ein Badegast, der Journalist Alexander Marguier, an einer Tätowierung auf dem Rücken von Zech. Es stellt die Silhouetten eines KZ, sowie den Spruch „Jedem das Seine“ dar. Marguier beschwerte sich beim Bademeister, welcher nichts unternahm. Erst als Marguier ein Foto anfertigte und es online stellte, kam der Stein ins Rollen. Vor Gericht ließ sich Zech vom bekannten rechten Anwalt Wolfram Nahrath vertreten und hatte mehrere Neonazis aus Berlin und Brandenburg als Unterstützer.
Angeklagter Marcel Zech
Marcel Zech (27) sitzt für die NPD im Kreistag Barnim und in der Gemeindevertretung Panketal. Dabei ist nicht klar, ob er NPD-Mitglied ist, da die NPD mit einer Mischliste zur Kommunalwahl 2014 antrat. Auf dieser Liste befanden sich auch Mitglieder der Partei „Die Rechte“ und Aktivisten der Kameradschaft „Barnimer Freundschaft 25“. Zur Letzten wird auch Zech gezählt. Er selber macht aus seiner Zugehörigkeit zur Kameradschaft auch keinen Hehl. Seine Fingerknochen tragen die Kombination „B 25 F“. Aufgefallen war die Kameradschaft rund um Zech bereits im Jahr 2012, als sie mit Lederkutten an einer JN-Kundgebung teilnahmen. Auf diesen Kutten las man dann erstmalig das Kürzel der Gruppe. Den Namen las man ebenfalls im Gericht, da Zech einen weißen Gürtel trug, auf dem in Rot der Gruppenname gedruckt war.Neben dem Rockerimage pflegt Marcel Zech auch Kontakt in den Bereich des sog. „Nationalen Hip-Hop“. So ist er im bekannten Video „Für unsere Kinder“ des „Rapper“-Duos „A3stus“ zu sehen. In dem Video steht Zech mit Deutschlandfahne im Hintergrund, direkt an der Tür zu einer Asylunterkunft in Berlin-Hellersdorf.
Im politischen Kontext ist er auch schon strafbar aufgefallen, wenn auch nicht durch Taten, die vom LKA als PMK-Rechts eingestuft werden. Neben Körperverletzung, Beleidigung und Fahren ohne Führerscheins findet sich eine Verurteilung wegen „Amtsanmaßung“ in den Akten. Dabei soll es sich um einen Fall handeln, bei dem er im Wahlkampf Menschen entdeckte, die NPD-Plakate von Laternen holte. Er gab sich diesen gegenüber als Polizist aus und forderte deren Personalien.
Im vergangenem Jahr fiel er auf, als er mit der Kreischefin der NPD-Barnim-Uckermark, Aileen Rokohl, sich Zutritt zum alternativen Jugendklub „Dosto“ in Bernau verschaffen wollte. Während Zech gegen den Widerstand eines Klubverantwortlichen die Tür aufhielt, begehrte Frau Rokohl Einlass, mit der Begründung, sie sei Stadtverordnete in Bernau.
Supporter
Zech erschien wie erwartet nicht alleine vor Gericht. Bereits auf der Straße vorm Gerichtsgebäude postierten sich die Berliner Neonazis Uwe Dreisch, Oliver Oe. und David L. Dreisch galt als Anführer der 2009 verbotenen Kameradschaft „Frontbann 24“. Nach dem Verbot ging die Kameradschaft fast vollständig ins Parteiengeschäft über und gründeten 2013 den Berliner Landesverband der Splitterpartei „Die Rechte“ – Uwe Dreisch wurde der Landesvorsitzende. Sein Sohn Gordon Bodo Dreisch machte kurzzeitig als rechter Liedermacher „Midgards Stimme“ auf sich aufmerksam. Dreisch selber war in den vergangenen zwei Jahren der Versammlungsleiter eines von Neonazis durchgeführten Trauermarsches in Weimar anlässlich der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg.Oliver Oe. ist ebenfalls kein Unbekannter. Im Jahr 2006 wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt. Grund war die Beteiligung an einem brutalen Überfall von Neonazis auf vermeintliche Antifaschisten in Potsdam. Der Prozess wurde als „Tram-Prozess“ bekannt, da der Tathergang besonders brutal war. Einem der beiden Betroffenen drückte ein Mittäter eine abgebrochene Scherbe einer Flasche in den Unterkiefer und nahm dabei die Verletzung der Halsschlagader in Kauf. Der Angriff war ein Höhepunkt von Auseinandersetzungen zwischen Neonazis und Antifaschisten in der Landeshauptstadt. Bekannt wurden die Auseinandersetzungen unter den Namen „Summer of Hate“ (Nazisprech) oder der „Gewaltspirale“(Lokalpresse und Polizei).
Wenige Monate vor der Tat wurde die militante „Kameradschaft Tor“ in Berlin verboten. Oe. soll Mitglied dieser Kameradschaft gewesen sein. Anschließend soll er beim vermeintlichen Nachfolgeprojekt „Nationaler Widerstand Berlin“ organisiert werden. Laut dem antifaschistischen Recherchemagazin „Fight Back“ aus dem Jahre 2013, wird Oliver Oe. des Weiteren zur Kameradschaft „Vandalen“ hinzugezählt. Diese wurde Anfang der 1980er Jahre in Ostberlin gegründet. Ihr prominentes Mitglied ist der ehemalige Landser-Sänger, Michael „Lunikoff“ Regner.
David L. zählt ebenfalls zum Netzwerk „Nationaler Widerstand Berlin“. Er und Oe. tauchen am Rande von Neonaziaufmärschen häufig als Ordner auf oder fertigen Fotos von Antifaschisten und Journalisten an. Gemeinsam mit anderen Neonazis sollen sie Bildmaterial für sog. „Outings“ geliefert haben, welche sich primär gegen Journalisten richten. Im Zuschauerraum saß er neben Aileen Rokohl.
Aileen Rokohl von der NPD #Brandenburg steht Marcel #Zech im Prozess um KZ-Tattoo in #Oranienburg bei pic.twitter.com/cFb9oJoKuP
— Alexander Fröhlich (@alx_froehlich) 22. Dezember 2015
Auch Unterstützer aus dem Wohngebiet von Zech fanden sich ein. Unter anderem die Kreisvorsitzende der NPD Barnim-Uckermark, Aileen Rokohl. Sie sitzt für die NPD in der Stadtverordnetenversammlung von Bernau und ist als Schatzmeisterin Mitglied des Landesvorstandes. Die gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte tritt aufgrund ihres bürgerlichen Äußeren gerne bei Anti-Asyl-Demonstration auf, da sie nicht wie ein Neonazi rüberkommt.
Mit ihr waren weitere Neonazis aus Barnim im Saal. Bei einem soll es sich um Guido S. handeln, auch er soll laut „Fight Back“ Mitglied in der „Barnimer Freundschaft“ sein.
Die drei Berliner versuchten im Verlauf der Verhandlung mehrmals einschüchternd aufzutreten. So fotografierte einer der Personen vor Beginn der Verhandlung aus dem Flur heraus gezielt einen anwesenden Journalisten – mich. In einer weiteren Pause unterhielten sich die Neonazis auf dem Flur über mich, David L. zeigte einem Unbekannten, wer ich bin und wo ich sitze. Nach der Urteilsverkündung liefen Dreisch, L. und Oe. gezielt als Machtdemonstration an mir vorbei und nahmen nicht wie vorher den Weg durch die letzte Reihe. Die Blicke, welche einschüchternd wirken sollen, erzielten ihre Wirkung allerdings nicht.
In der Pause vor und nach der Urteilsverkündung standen Wolfram Nahrath, Marcel Zech und seine Supporter gemeinsam vor dem Eingang des Amtsgericht. Während der Verhandlung wollte der Anwalt mit seinem Mandanten ungestört sein.
Verteidiger Wolfram Nahrath
Als Verteidiger holte sich Zech keinen geringeren als den Staranwalt der Rechten Szene, Wolfram Nahrath. Er vertritt als einer von drei Anwälten aktuell Ralf Wohlleben im NSU-Prozess. Doch auch in der Vergangenheit war er an großen Prozessen beteiligt. Er war ebenfalls Anwalt bei den Potsdamer Tramprozessen, verteidigte einen Mittäter bei der Verhandlung zur „Hetzjagd von Guben“ und ist ebenfalls einer der Verteidiger im Fall von Ballstädt, wo Neonazis eine Kirmesgesellschaft überfallen haben.Er selber ist allerdings nicht nur Anwalt, sondern war in der Neonaziszene organisiert. Er war der bis zum Verbot 1994 der letzte Vorsitzende der „Wiking-Jugend“ und auch in der 2009 verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ aktiv. Gemeinsam mit dem Berliner NPD-Aktivisten und Anwalt, Richard Franz Miosga, soll er das „Deutsche Rechtsbüro“ von seinem Wohnort Birkenwerder (Oberhavel) ausgeleitet haben.
Laut Dorffunk übernahm er in der Vergangenheit ehrenamtliche Tätigkeiten im örtlichen Sportverein, seine Kinder soll er streng erziehen, eines der Kinder wurde Schulsprecher einer weiterführenden Schule.
Er entstammt einer traditionell rechten Familie. Sein Vater (Wolfgang,) und sein Großvater (Raoul) waren Gründungsmitglieder der „Wiking-Jugend“ und Mitglieder in der 1952 verbotenen „Sozialistischen Reichspartei“ (SRP). Von 1954 bis 1967, war Raoul, von 1967 bis 1991 Wolfgang und am Ende Wolfram der jeweilige Vorsitzende der Nazi-Kaderschule.
Die Wiking-Jugend kann als Nachfolge der „Reichsjugend“, der Jugendorganisation der SRP gesehen werden. Diese Jugendorganisation, wie die Partei sahen sich teilweise als Nachfolger der NSDAP bzw. HJ. In letzterer soll auch Wolfram Nahrath´s Großvater Raoul organisiert gewesen sein. In seiner heutigen Verteidigung hatte er drei Taktiken im Kopf, die für Gelächter im Saal und z.T. beim Staatsanwalt sorgten. Den Zeugen Marguier befragte er, ob dieser Zech gefragt habe, als er das Foto erstellt und später hochgeladen hätte. Da der Zeuge beides verneinte, sah Nahrath quasi den Straftatbestand der Verletzung des Kunsturheberrechts geboten. Der Staatsanwalt entgegnete, er kenne das Gesetz. Auch habe sich, so Nahrath, der Zeuge der Verbreitung des Bildes und somit des Inhaltes schuldig gemacht. Doch das waren nur Nebenbemerkungen.
In seinem Plädoyer wurde er dagegen politisch. Seit Langem fordert die rechte Szene eine Abschaffung der § 130 und § 86a. Sie sehen sie als „Gesinnungsparagrafen“, welche Meinung beschränken würde. In einem Teil seines Plädoyers arbeitete sich Nahrath daher daran ab, dass der § 130 illegitim sei. Er verwies auf anhaltende Diskurse unter Juristen, darunter auch ehemalige Verfassungsrichter.
Direkte Kritik richtete Nahrath an die anwesenden Journalisten. Sein Mandant hätte bereits in der „veröffentlichen Meinung“ eine Verurteilung erlebt. „Wer vertritt die veröffentliche Meinung, aber nicht die öffentliche Meinung? – Sie alle“, sagte er in Richtung der anwesenden Pressevertreter.
Im weiteren Verlauf ging er auf den Inhalt ein. Er verwies darauf, dass das stilisierte KZ auf dem Rücken von Zech gar nicht Ausschwitz sein könne, da es einen Unterschied zwischen runden und eckigen Türmen gäbe. Auch der Spruch „Jedem das Seine“ sei nicht identisch mit dem am KZ Buchenwald, da es eine andere Schriftart sei. Die Schriftart auf dem Rücken von Zech passt, so Wolfram Nahrath, zu einem Tattoo im Nacken, auf dem „Freundschaft verbindet“ steht. Dies zeige ebenfalls, dass der Spruch „Jedem das Seine“, ein Allgemeingut sei, da u.a. auch IKEA diesen als Werbespruch nutze. Das folgende Gelächter im Saal, machte den sonst ruhig und engagiert wirkenden Anwalt zornig. „Wir können gerne vor der Tür darüber diskutieren, aber jetzt sind sie bitte ruhig. Ich muss mich konzentrieren“ kritisierte er das Verhalten der Journalisten. Er forderte die Richterin auf, für Ruhe zu sorgen.
Er nahm im Detail den § 130 auseinander. So ergibt sich eine Volksverhetzung aus einer Äußerung. Eine Äußerung kann aber nur verbal, schriftlich oder audiovisuell erfolgen. Ein Tattoo fällt daher nicht unter dieser Kategorie, so Nahrath. Er war der Meinung, man würde hier „Rechtsgeschichte schreiben“, sollte es zu einer Verurteilung nach §130 Absatz 3 geben. Er kündigte auch an, dass man wohl in eine nächste Instanz gehen würde, wenn es zu einer Verurteilung kommen würde.
Zum Ende forderte er erwartungsgemäß den Freispruch.
Nach der Verhandlung gab er sich gegenüber den Journalisten wortkarg. „Mit der deutschen Presse rede ich nicht“ – ein anwesendes russisches Fernsehteam hatte da mehr Glück.
Staatsanwalt Torsten Lowitsch

Dieses Facebook-Posting des Journalisten Alexander Marguier löste erst Ermittlungen aus © Screenshot
Während seiner Teils persönlichen Ansprachen gegen den Angeklagten, sahen sich beide sehr oft tief in die Augen, während die Richterin verträumt mit einem Kugelschreiber spielte und Nahrath in Akten wälzte, um sein Plädoyer vorzubereiten.
Zech reagierte mit eindeutiger Körpersprache. Ein arrogantes Grinsen, wackelnde Füße, Spielen mit den Händen, Backen aufblasen, stöhnen. Er zeigte deutlich, was er von den oft langatmigen Ausführungen des Staatsanwaltes hielt.
Auch kritisierte der Staatsanwalt die Badegäste im „Turm“, welche nicht einschritten und offensichtlich kein Problem mit dem Tattoo hatten. Seine Meinung zum Tattoo und warum es Zech sich hat stechen lassen änderte sich während der Ermittlungen und des Prozesses, so der Lowitsch. Er ging Anfangs davon aus, Zech wolle damit ausdrücken, sich neue Konzentrationslager zu wünschen, inzwischen denke er, er beziehe sich positiv auf die Taten und damit auf den millionenfachen Mord. Er sah auch nicht ein Versehen des Tätowierers, dass dieser vielleicht mit einer Nadel ausgerutscht sei, sondern ganz klar eine gezielte Vorbereitung aufgrund der Verbindung verschiedener KZ-Elemente im Rückenbild.
Auch das Bauchtattoo, welches nicht Gegenstand der Verhandlung sein sollte, ist ein eindeutiges Bildnis. Der dargestellte Reichsadler, stelle für ihn eindeutig den Adler der Zeit 1933 bis 1945 dar mit einem Unterschied: Im Ehrenkranz befindet sich kein Hakenkreuz, sondern der Bauchnabel.
Der Staatsanwalt war der Meinung, dass Zech „die Grundwerte der Verfassung mit Füßen“ treten würde und somit eine Freiheitsstrafe unabdingbar sein. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens, bei dem eine Maximalstrafe von einem Jahr möglich ist, forderte er 10 Monate Haft – ohne Bewährung.
Nach dem Urteilsspruch der Richterin wirkte er nicht erfreut über ihr Urteil. Auch er, wie seine Vorgesetzte Lolita Lodenkämper werden sich sicherlich überlegen, ob sie Rechtsmittel einlegen werden.
Richterin Barbara Speidel-Mierke
Die Richterin hatte eine kleine Nebenralle in der heutigenVerhandlung. Sie versäumte vor Prozessbeginn die Zeugen komplett aufzurufen und aus dem Saal zu bitten. Dadurch saß einer der Zeugen bereits beim Verlesen der Anklage im Saal, ein Fehler nach der Strafprozessordnung.Später forderte sie zwei Zeugen, beides Mitarbeiter des örtlichen Staatsschutzes, in den Saal, obwohl sie diese nicht mehr brauchte. Lange Hälse machten vor allem die Neonazis in der letzten Reihe. Die im Zuschauerraum sitzenden Kollegen der Zeugen waren vermutlich über diese Aktion der Richterin nicht erfreut.
Vor der Urteilsverkündigung wollte sie die Presse bitten keine Foto- und Videoaufnahmen zu machen. Sie sprach allerdings so leise, dass dies nur Wolfram Nahrath hörte. Er mutmaßte, man könne sie nicht verstehen, u.a. da unter den Journalisten „Ausländer“ seien.
Die Verurteilung zur Bewährung begründete sie mit auf zwei Ebenen. Zum einen hätte er eine gute Sozialprognose, obwohl er zu Beruf und Familie keine Angaben machte und er sei bisher nur mit Geldstrafen aufgefallen. Diese waren nicht einschlägig und so hoffe sie, dass die angedrohte Haftstrafe (die Bewährungszeit beläuft sich auf drei Jahre) abschreckend wirken würde. Der politische Backround spielte ebenso wenig eine Rolle, wie Kenntnisse über seinen teils strafbar gewordenen Umgang.
Die Presse
Es ist teilweise ernüchternd, wie über den Fall berichtet wurde. Presseorgane verpixeln einen Kreistagsabgeordneten und schreiben den Namen nicht aus. Spiegel Online argumentiert, er sei keine Person des öffentlichen Lebens. Dass ein solcher Fall selbst in der Weltpresse (Washington Post, Times of Israel) wahrgenommen wurde, zeigt allerdings sehr wohl das öffentliche Interesse am Fall.Leider wird wie immer in solchen Fällen nur oberflächlich der journalistische Voyeurismus genutzt, um den kollektiven Aufschrei zu befriedigen. Am Ende ist es ein Tattoo unter vielen. Sieht man sich manche Neonaziaufmärsche im Sommer an, sieht man oft Dutzende Neonazis, welche mit Aufklebern und Pflastern verbotene Symbole auf ihren Armen, Hälsen und Waden überkleben.
Auch am Verhandlungstag versuchen Journalisten über die Unterstützer zu berichten, doch nahmen Beamte des Staatsschutzes auf, welche sie für Neonazis hielten. Später verwechselten sie Protagonisten und hatten nur halbe Informationen. Dies zeigt u. a. , es fehlt an Fachjournalisten bei größeren Medien.
Einschätzung
Das Urteil sollte, so war es der Wille der Staatsanwaltschaft, in die Gesellschaft wirken. In einer Zeit, in der Neonazis freidrehen, wollte man im kleinen Oranienburg bundesweit bzw. international die wehrhafte Demokratie zeigen. Doch das Raubtier Justizia hatte vergessen die Zähne zu schärfen. Es ist davon auszugehen, dass beide Seiten in Berufung gehen werden. Nahrath, weil er es als Politikum sieht und die Staatsanwaltschaft, weil diese die Wirkung nicht ausreichend erreicht sieht.
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